Rechtsprechung
   OLG München, 31.01.2008 - 19 U 3080/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,32373
OLG München, 31.01.2008 - 19 U 3080/07 (https://dejure.org/2008,32373)
OLG München, Entscheidung vom 31.01.2008 - 19 U 3080/07 (https://dejure.org/2008,32373)
OLG München, Entscheidung vom 31. Januar 2008 - 19 U 3080/07 (https://dejure.org/2008,32373)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,32373) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Treuhänderhaftung für Kapitalanlegerverlust aus der Beteiligung an einem Filmfonds: Inhaltskontrolle für eine formularvertragliche Regelung der kenntnisunabhängigen Verjährungsfrist für Ansprüche aus vorvertraglichen Aufklärungspflichtverletzungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • kanzlei-klumpe.de PDF, S. 12 (Kurzinformation)

    Zur Frage der Wirksamkeit einer AGBRegelung von Verjährungsfristen für Aufklärungspflichtverletzungen

Papierfundstellen

  • WM 2008, 1017
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 22.03.2007 - III ZR 98/06

    Rechtsstellung eines als Mittelverwendungskontrolleur in ein Anlagemodell

    Auszug aus OLG München, 31.01.2008 - 19 U 3080/07
    Aus dem Urteil des III. Zivilsenates des Bundesgerichtshofes vom 22.03.2007 (Geschäftszeichen: III ZR 98/06) ergebe sich, dass sich der Treuhänder und Mittelverwendungskontrolleur zwar grundsätzlich darauf verlassen dürfe, dass sich die Anlagegesellschaft seriöse Geschäftspartner aussucht; sollten aber bezüglich dieser Geschäftspartner Bedenken und Vorbehalte in Wirtschaftskreisen aufgekommen sein oder sich aufgedrängt haben, so dürfe sie sich diesen nicht verschließen.

    Nach dem Urteil des Bundesgerichtshofes vom 22.03.2007 (Geschäftszeichen: III ZR 98/06 - den Fonds C. II betreffend) durfte sich die Beklagte nur grundsätzlich darauf verlassen, dass sich die Anlagegesellschaft seriöse Geschäftspartner ausgesucht hatte, durfte sich aber Bedenken und Vorbehalten in Wirtschaftskreisen bezüglich der rechtlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse dieser Firmen nicht verschließen (Rz. 10 des Urteils).

  • BGH, 19.03.2004 - V ZR 104/03

    Bindung des Berufungsgerichts an die erstinstanzlich getroffenen Feststellungen;

    Auszug aus OLG München, 31.01.2008 - 19 U 3080/07
    Nachlässigkeit im Sinne dieser Vorschrift liegt vor, wenn die Partei die tatsächlichen Umstände in erster Instanz nicht vorgebracht hat, obwohl ihr diese und deren Bedeutung für den Ausgang des Rechtsstreits bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung vor dem Landgericht bekannt waren oder hätten bekannt sein müssen (Thomas/Putzo-Reichold, ZPO, 28. Auflage, § 531 Rz. 16; Urteil des Bundesgerichtshofes vom 19.03.2004, Geschäftszeichen: V ZR 104/03, Rz. 20).
  • BGH, 09.11.2007 - V ZR 25/07

    Beginn der Verjährung von Schadensersatzansprüchen wegen Beratungsfehlern;

    Auszug aus OLG München, 31.01.2008 - 19 U 3080/07
    Denn die Beklagte hätte für jede der relevanten Aufklärungspflichtverletzungen (vgl. Urteil des BGH vom 09.11.2007, Geschäftszeichen V ZR 25/07; Palandt-Heinrichs, BGB, 67. Auflage, § 204 Rz. 13) die Voraussetzungen des § 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB n. F. darlegen und ggf. nachweisen müssen.
  • BGH, 11.12.2003 - III ZR 118/03

    Formularmäßige Begrenzung der Haftung der bei dem Vertrieb von Anteilen an einem

    Auszug aus OLG München, 31.01.2008 - 19 U 3080/07
    In diesem Bereich hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass die auch dort geltende 30-jährige Verjährungsfrist auch in allgemeinen Geschäftsbedingungen abgekürzt werden kann und eine Verjährungsfrist von 3 Jahren ab Beitritt für unbedenklich gehalten (vgl. Urteil des Bundesgerichtshofes vom 05.12.2003, Geschäftszeichen III ZR 118/03).
  • BGH, 20.03.2006 - II ZR 326/04

    Verjährung von Schadensersatzansprüchen gegen einen Steuerberater als

    Auszug aus OLG München, 31.01.2008 - 19 U 3080/07
    Der aktuellen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (Entscheidungen vom 20.03.2006, Geschäftszeichen II ZR 326/04 und vom 13.07.2006, III ZR 63/04) ist zu entnehmen, dass der Bundesgerichtshof selbst im Bereich des Gesellschaftsrechtes - also etwa bei der Haftung der Beklagten als Gründungsgesellschafterin, die hier jedoch nicht in Frage steht - nur eine Verkürzung der Verjährungsfrist auf weniger als 5 Jahre für unwirksam hält.
  • BGH, 11.11.2004 - III ZR 63/04

    Belehrungspflichten des Notars bei Genehmigung eines vollmachtlos geschlossenen

    Auszug aus OLG München, 31.01.2008 - 19 U 3080/07
    Der aktuellen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (Entscheidungen vom 20.03.2006, Geschäftszeichen II ZR 326/04 und vom 13.07.2006, III ZR 63/04) ist zu entnehmen, dass der Bundesgerichtshof selbst im Bereich des Gesellschaftsrechtes - also etwa bei der Haftung der Beklagten als Gründungsgesellschafterin, die hier jedoch nicht in Frage steht - nur eine Verkürzung der Verjährungsfrist auf weniger als 5 Jahre für unwirksam hält.
  • KG, 05.09.2007 - 24 U 4/07

    Haftung der Gründungsgesellschaft und der Treuhandbank für fehlerhafte

    Auszug aus OLG München, 31.01.2008 - 19 U 3080/07
    Hierbei handelt es sich unzweifelhaft um Allgemeine Geschäftsbedingungen, die somit auch der Inhaltskontrolle nach §§ 5 und 9 des AGB-Gesetzes unterliegen (vgl. Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 20.03.2006, Geschäftszeichen II ZR 26/04, Rz. 9; KG, WM 2007, 2142, 2147).
  • LG Münster, 30.11.2009 - 2 O 308/08

    Bedeutung des Zeitpunkts der Kündigung des Bauherrn gegenüber dem Architekten und

    Auch muss eine hinreichend genaue Zuordnung erfolgen, wenn bei einem Schadenersatzanspruch mehrere Pflichtverletzungen als Anspruchsgrundlage in Betracht kommen (OLG München, Urt. v. 07.02.2008, Az.: 19 U 3592/07; Urt. v. 31.01.2008, Az.: 19 U 3080/07).
  • LG Köln, 30.03.2010 - 3 O 354/09

    Ansprüche eines Anlegers wegen fehlerhafter Angabe des Alters einer Immobilie im

    Schließlich fehlt in dem Mahnbescheid jegliche weitere Angabe zu der konkreten Pflichtverletzung, die der Beklagten vorgeworfen wird, was nach einem Urteil des OLG München erforderlich ist, da die Verjährung für jede Pflichtverletzung unabhängig läuft (OLG München, Urt. v. 31.1. 2008 - 19 U 3080/07 - juris Rn. 35).
  • LG Köln, 30.03.2010 - 3 O 351/09

    Eine erst nach Ablauf der Verjährung vorgenommene Individualisierung des

    Schließlich fehlt in dem Mahnbescheid jegliche weitere Angabe zu der konkreten Pflichtverletzung, die der Beklagten vorgeworfen wird, was nach einem Urteil des OLG München erforderlich ist, da die Verjährung für jede Pflichtverletzung unabhängig läuft (OLG München, Urt. v. 31.1. 2008 - 19 U 3080/07 - juris Rn. 35).
  • LG Köln, 30.03.2010 - 31 O 351/09

    Verjährung von Schadensersatzansprüchen wegen unrichtiger Angaben in einem

    Schließlich fehlt in dem Mahnbescheid jegliche weitere Angabe zu der konkreten Pflichtverletzung, die der Beklagten vorgeworfen wird, was nach einem Urteil des OLG München erforderlich ist, da die Verjährung für jede Pflichtverletzung unabhängig läuft (OLG München, Urt. v. 31.1. 2008 - 19 U 3080/07 - juris Rn. 35).
  • OLG München, 03.06.2008 - 5 U 1998/08

    Prospekthaftung bei wirtschaftlicher Beteiligung an einem Filmfonds: Überprüfung

    Dies ergibt sich aus den Gepflogenheiten des englischen Versicherungsrechts, nach denen der Makler berechtigt ist, Verträge mit Wirkung für den Versicherer abzuschließen (s. dazu BGH, Urteil vom 31.01.2008, WM 2008, 1017, 1019 zur Versicherung von C.-Filmfonds durch die N.-Versicherung).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht